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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Thamserku Expedition

Durch das Ausfüllen und Unterschreiben dieses Buchungsformulars stimme(n) ich/wir (hier als Kunde/n bezeichnet) mit Thamserku Expeditions den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

  1. Allgemein:
    1. Die Informationen, die mir direkt von dem/den Vertreter/n von Thamserku Expeditions zur Verfügung gestellt wurden und/oder auf der Website enthalten sind (www.thamserkuexpedition.com ) soll eine faire Darstellung der vorherrschenden Bedingungen und Umstände darstellen und gleichzeitig das erforderliche Maß an Flexibilität und Anpassung durch beide Parteien an diese Bedingungen vermitteln.
    2. Der Speditionspreis sowohl für die Haupt- als auch für alle zusätzlichen (Zusatz-)Leistungen wird vor Beginn der zu erbringenden Leistung einvernehmlich vereinbart.
    3. Die vereinbarte Vergütung ist vor Beginn der zu erbringenden Leistungen vollständig geleistet.
  1. Zahlung/Stornierung/Kürzung/Aufschub:

Siehe Programm-, Preis- und Leistungsvereinbarung

  1. Haftung
    1. Haftung des Unternehmens

Das Unternehmen haftet nur dann für ein Versäumnis bei der Vertragserfüllung, wenn dieses Versäumnis direkt auf eine Fahrlässigkeit seines Personals zurückzuführen ist.

    1. Haftungsausschluss der Gesellschaft

Das Unternehmen haftet aus keinem anderen Grund für eine Nichterfüllung des Vertrags, insbesondere, aber nicht nur, wenn die Nichterfüllung auf Folgendes zurückzuführen ist:

        • Das Mitglied selbst,
        • Oder ein Dritter,
        • Oder andere ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. In Bezug auf die Bereitstellung von Inlandsflügen/Transporten erkennt das Mitglied an, dass es darüber informiert wurde, dass nepalesische Fluggesellschaften/Transporte aufgrund der unzureichenden Überwachung durch die Behörden alle auf der schwarzen Liste der Europäischen Gemeinschaft stehen. Die im Vertrag aufgeführten Expeditionsleistungen können einen Inlandsflug/öffentlichen Transport mit einem nepalesischen Unternehmen beinhalten. Das Mitglied akzeptiert, dass das Unternehmen im Falle von Schäden, die während eines Inlandsflugs/Transports entstehen, keine Haftung übernimmt.
    1. Maximale Haftungssumme der Gesellschaft

Die Haftung des Unternehmens ist auf das Doppelte des vom Mitglied für die Aufstiegsdienste gezahlten Preises beschränkt.

  1. Medizinische Vorbereitung/Reiseversicherung und Sicherheitsrichtlinien
    1. Alle Expeditionsteilnehmer sind für die Aufrechterhaltung einer guten Gesundheit und einer starken körperlichen Verfassung verantwortlich.
    2. Alle Expeditionsteilnehmer müssen eine umfassende Reiseversicherung haben. Diese deckt Sie für medizinische Kosten im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten, Notfallreisen und der Rückführung in Ihr Heimatland ab.
    3. Wir empfehlen dringend, einen Arzt aufzusuchen, um die gesundheitlichen Anforderungen für Ihre Reise zu besprechen und einen „Fit to Join“-Expeditionsbrief zu erhalten. Einige Impfstoffe müssen einige Wochen vor der Abreise verabreicht werden, planen Sie also genügend Zeit ein. Besorgen Sie sich eine Impfbescheinigung und führen Sie diese auf dieser Reise mit sich. Auch eine zahnärztliche Kontrolle vor der Abreise wird dringend empfohlen.
    4. Durch Annahme des Vertrages,
      1. Sie erklären, dass Sie sich körperlich und geistig in der entsprechenden körperlichen und geistigen Verfassung befinden, um an der in den besonderen Geschäftsbedingungen beschriebenen Expedition teilzunehmen.
      2. Sie akzeptieren, dass das mit den Aktivitäten verbundene Risiko Sie betreffen kann, und Sie verstehen, dass es nicht ausgeschlossen werden kann.
  1. Reiseversicherung & Notfalldetails:

Wie von Thamserku Expedition dringend empfohlen, erklärt sich der Kunde/die Kunden damit einverstanden, eine seiner Meinung nach angemessene Reiseversicherung abzuschließen, um seine Person und seine persönlichen Gegenstände für die Dauer der Expedition(en) abzudecken.

Der Kunde/die Kunden müssen davon überzeugt sein, dass diese Versicherung die persönlichen Erwartungen und Anforderungen vollständig erfüllt.

  1. Eine Fotokopie der Reiseversicherung des/der Kunden wird Thamserku Expedition vom/von den Kunden zur Verfügung gestellt.
  2. Die Notfallkontaktdaten des Kunden/der Kunden (dh der nächsten Angehörigen) werden ebenfalls bereitgestellt.
  1. Rechtskonformität:

Der Kunde/die Kunden erklärt sich bereit, alle Gesetze, Visa, Einwanderungs-, Zoll- und Devisenbestimmungen einzuhalten; Sollte es zu einem Verstoß des/der Kunden gegen das Gesetz von Nepal kommen, hat Thamserku Expedition das Recht, von dem/den Kunden zu verlangen, die Expedition ohne Anspruch auf Rückerstattung zu verlassen.

  1. Streit-/Anspruchslösung:
    1. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Demokratischen Bundesrepublik Nepal
    2. Im Falle einer Forderung gegen Thamserku Expedition durch den/die Kunden müssen die Ursache und der Grad der Forderung bei der erstmöglichen Gelegenheit dem Management von Thamserku Expedition zur Kenntnis gebracht werden.
    3. Die Parteien unterwerfen alle ihre Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Demokratischen Bundesrepublik Nepal in Kathmandu
    4. Sollte es sich um einen Schadensersatzanspruch handeln, wird von beiden Seiten bevorzugt, dass eine Einigung vereinbart wird, während der/die Kunden in Nepal bleiben, und es sind alle Anstrengungen zu diesem Zweck zu unternehmen.
    5. Im Falle von Problemen, die in diesem Zeitrahmen nicht gelöst werden können, sollte zumindest ein vereinbarter Weg für die Bedingungen und Kriterien der Lösung vereinbart und aufgezeichnet werden.
    6. In letzter Instanz Angelegenheiten und unterliegen dem nepalesischen Recht mit Gerichtsbarkeit in Nepal.
  1. Gefahrtragung und Gewährleistung des Auftraggebers:

Dem/den Auftraggeber/n ist bekannt, dass die Bergsteigerexpeditionen im Rahmen der Arrangements von Thamserku Expedition Pvt. Ltd und seine Tochtergesellschaften, Mitarbeiter oder Vertreter tragen ein inhärentes Verletzungs- oder Todesrisiko. Insbesondere das Klettern im Himalaya birgt spezifische Risiken wie das Klettern in sehr großer Höhe und Eisfälle, die im Vergleich zu den alltäglichen Normen des Kunden außergewöhnlich sein können.

Unser Ziel ist es, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Ein Unfallrisiko bleibt jedoch bestehen; ausgelöst durch ein Ereignis wie, aber nicht beschränkt auf:

  1. Steinschlag-, Lawinen-, Serac-Stürze sowie Erdbebengefahr.
  2. Reisen mit dem Flugzeug, Auto, Bus, Jeep oder anderen Transportmitteln.
  3. Unfälle oder Krankheiten in abgelegenen Regionen mit wenigen oder keinen medizinischen Einrichtungen und/oder ohne Mittel für schnelle Kommunikation und/oder Evakuierung.
  4. Unfälle durch Naturgewalten.
  1. Pflichten des Mitglieds
    1. Sicherheit

Das Mitglied muss die Anweisungen des Personals des Unternehmens strikt befolgen, insbesondere zum pünktlichen Beginn von Wanderungen oder Besteigungen, und die Sicherheitsanweisungen jederzeit einhalten. Die Nichtbeachtung von Anweisungen, die ein Sherpa dem Mitglied erteilt, kann als schwerwiegender Vertragsbruch angesehen werden, da nicht nur das Mitglied, sondern auch andere Mitglieder und Mitarbeiter des Unternehmens verletzt oder getötet werden können. Daher kann eine solche Situation dazu führen, dass die Treks oder der Aufstieg für die Mitglieder durch den Lead Sherpa abgebrochen werden.

    1. Ausbildung

Das Mitglied muss an allen Schulungen teilnehmen, die von den Mitarbeitern des Unternehmens während des Aufstiegs organisiert werden.

    1. Verhaltensweisen

Da der Aufstieg um eine bedeutende Gruppe von Menschen herum organisiert wird, ist ein gutes Verhalten jedes Mitglieds und Mitarbeiters des Unternehmens untereinander unerlässlich, um Probleme während der Klettertour zu vermeiden. Das Mitglied ist bestrebt, jederzeit einen respektvollen Umgang mit den anderen Teammitgliedern und den Mitarbeitern des Unternehmens zu pflegen. Ein schwerwiegendes Verhaltensproblem des Mitglieds kann zum Ausschluss der Wanderung oder Besteigung ohne Rückerstattung führen.

    1. Informationen zu den Lead Sherpa / Climbing Sherpas

Das Mitglied informiert den leitenden Sherpa oder alle kletternden Sherpas über alle Informationen in Bezug auf seinen Zustand oder die Entwicklung seines Zustands, die seine Leistung beim Aufstieg beeinträchtigen könnten.

    1. Rettungshubschrauber

Das Mitglied akzeptiert, dass ein Climbing Sherpa im Falle einer lebensbedrohlichen Situation für das Mitglied einen Rettungshubschrauber rufen kann, auch wenn die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft des Mitglieds nicht vorliegt. In einer solchen Situation verpflichtet sich das Mitglied, alle damit verbundenen Kosten zu tragen und das Unternehmen von allen Kosten, die sich aus der Rettung ergeben, zu entschädigen.

    1. Gang

Das Mitglied sollte mit einer für den Aufstieg geeigneten Kletterausrüstung ausgestattet sein. Der Lead Sherpa oder sein Vertreter überprüft die Ausrüstung in Kathmandu vor Beginn des Treks zum Basislager. Wenn wichtige Artikel fehlen, wird das Mitglied gebeten, den Kauf vor der Wanderung zu tätigen.

  1. Sonstig
    1. Verantwortung der Fluggesellschaft

Das Luftfahrtunternehmen haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Ereignisse, während sich der Passagier nicht an Bord des bezeichneten Flugzeugs oder Beförderungsmittels am Terminal befindet. Passagier-/Fluggesellschaftsverträge bleiben in Kraft, während sich der Passagier an Bord des Flugzeugs jedes Teilnehmers befindet. Dies gilt für alle Träger.

    1. Sprache

Die Kommunikationssprache zwischen den Mitarbeitern des Unternehmens und dem Mitglied ist Englisch. Wenn das Mitglied sich nicht sicher ist, ob es die Anweisungen oder Informationen des Personals des Unternehmens verstanden hat, muss es den Lead Sherpa oder einen Climbing Sherpa unverzüglich informieren. Das Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Handlungen des Mitglieds auf ein Missverständnis der Anweisungen und/oder Informationen des Unternehmenspersonals zurückzuführen sind.

    1. Bildrechte

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Unternehmens während des Aufstiegs Fotos und/oder Ton- und/oder Videoaufnahmen des Mitglieds für Werbe-, Verkaufsförderungs-, Kommunikations- und Schulungszwecke auf allen Arten von Medienträgern machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Broschüren , Filme, Website (insbesondere soziale Netzwerke) und Zeitungen. Die Mitglieder gewähren dem Unternehmen die vollständigen Bildrechte in Bezug auf das oben Gesagte auf der ganzen Welt auf Dauer. Sämtliche Bildrechte sind vom Unternehmen frei übertragbar.

In Anbetracht des Vorstehenden und als Teil der Zahlung für das Recht zur Teilnahme an solchen Bergsteigerexpeditionen und Wanderungen oder anderen Aktivitäten und den Dienstleistungen, die von dem oben genannten Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften, Partnern, Vertretern und Mitarbeitern organisiert werden. Ich/Wir habe(n) und übernehme(n) hiermit alle oben genannten Risiken und werde(n) Thamserku Expedition schadlos halten und sie gegen alle Haftungsklagen, Klagegründe, Klagen, Schulden, Forderungen und Forderungen jeglicher Art und Natur, die in der Folge entstehen können, verteidigen entstehen aus oder im Zusammenhang mit der Reise oder Teilnahme an Aktivitäten, die von dem oben genannten Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften, Mitarbeitern und Vertretern organisiert werden. Diese Vereinbarung dient als Freistellung und als meine erklärte Risikoübernahme und als Garantie meinerseits für mich und meine Erben, Verwalter, Testamentsvollstrecker und alle Mitglieder meiner Familie, einschließlich aller Minderjährigen, ob sie mich begleiten oder nicht.

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